Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sommerbetrieb Wettersteinbahnen Betriebsgesellschaft m.b.H.

Wettersteinbahnen Betriebsgesellschaft m.b.H.
Ebne 50, 6632 Ehrwald, Österreich

1. Allgemeines

Ein Beförderungsvertrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.

Diese AGB, die Tarifbestimmungen sowie die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Beförderungsvertrages und sind an den Kassen sowie bei den Zugängen zu den Anlagen einsehbar.

Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich eigenständigen Unternehmen erbracht. Der Verkäufer der Tickets handelt lediglich als Vertreter dieser Unternehmen. Zur Leistungserbringung sowie zu Schadenersatzansprüchen ist ausschließlich das jeweils leistungserbringende Unternehmen verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, bei Missachtung der Weg-/Trail-/Sperren erfolgt der Ausschluss von der Beförderung. Den Anordnungen des Personals des Bergbahnbetriebes ist ausnahmslos Folge zu leisten.

 

2. Gültigkeit und Beförderung

Die Benützung der Anlagen setzt den Besitz eines gültigen Tickets voraus.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, sofern diese aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens liegen, unmöglich oder unzulässig ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Witterungseinflüsse (Sturm, Gewitter, Starkregen, Hitze)
  • Naturereignisse (Steinschlag, Muren, Waldbrandgefahr)
  • technische Störungen
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten 

Das Ticket ist nicht übertragbar. Ein Umtausch, eine Verlängerung oder eine Verschiebung der Gültigkeit ist ausgeschlossen. Nicht genutzte Leistungen verfallen ersatzlos.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Preise sind den veröffentlichten Tarifbestimmungen zu entnehmen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Bezahlung erfolgt im Voraus.

 

Ermäßigungen werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises gewährt. Missbräuchlich in Anspruch genommene Ermäßigungen führen zum sofortigen Entzug des Tickets sowie zu rechtlichen Konsequenzen.

Das Unternehmen behält sich vor, bei Überlastung, aus Sicherheitsgründen oder bei besonderen Umständen die Ausgabe von Tickets zu limitieren.

 

4. Nutzung der Anlagen – Eigenverantwortung

Die Nutzung sämtlicher Anlagen und Angebote erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

Dies gilt insbesondere für:

  • Bike Trails / Bikepark
  • Wanderwege und alpines Gelände
  • Waldrutschen und sonstige Freizeitanlagen

Der Nutzer ist verpflichtet:

  • seine körperliche und technische Eignung selbst zu beurteilen
  • geeignete und dem Risiko entsprechende Ausrüstung zu verwenden
  • sämtliche Beschilderungen und Sicherheitsanweisungen strikt einzuhalten
  • andere Personen nicht zu gefährden
  • die Geschwindigkeit den eigenen Fähigkeiten sowie den Gegebenheiten anzupassen 

Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt. In solchen Fällen kann der Ausschluss von der Nutzung erfolgen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Freizeit- und Sportanlagen mit erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko handelt.

 

5. Bike Park / Bike Trails

  • Die Nutzung der Bike Trails erfolgt auf eigene Gefahr und stellt eine sportliche Betätigung mit erhöhtem Risiko dar.
  • Auch bei ordnungsgemäßer Nutzung können Stürze und schwere Verletzungen nicht ausgeschlossen werden.
  • Das Tragen eines geeigneten Helmes ist verpflichtend. Weitere Schutzausrüstung wird dringend empfohlen.
  • Die Nutzung setzt ausreichendes fahrtechnisches Können voraus. Die Strecken sind entsprechend ihrer Schwierigkeit zu befahren.
  • Das Befahren hat unter besonderer Rücksichtnahme auf andere Nutzer zu erfolgen. Jeder Nutzer hat seine Fahrweise so zu wählen, dass andere Personen nicht gefährdet werden.
  • Das Befahren gesperrter Strecken oder Bereiche ist strikt untersagt und erfolgt im Falle eines Verstoßes auf eigene Gefahr.
  • Baustellen, Wartungsbereiche oder temporäre Gefahrenstellen können vorhanden sein. Eine vollständige Kennzeichnung kann nicht jederzeit gewährleistet werden.
  • Jegliche Haftung für Unfälle, Stürze oder daraus resultierende Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

6. Waldrutschen und Erlebnisanlagen

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, insbesondere Alters-, Größen- und Gesundheitsvoraussetzungen, sind zwingend einzuhalten.
  • Die Nutzung ist nur bei körperlicher und gesundheitlicher Eignung zulässig. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind vom Nutzer eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
  • Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für Minderjährige und haben ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
  • Bei Missachtung der Regeln erfolgt der sofortige Ausschluss von der Nutzung.

7. Wanderwege und alpines Gelände

Im alpinen Gelände bestehen naturbedingte Gefahren, insbesondere:

  • Absturzgefahr
  • Steinschlag
  • rutschige Wege
  • plötzliche Wetterumschwünge 

Eine vollständige Sicherung und Kontrolle aller Wege ist nicht möglich.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Auch außerhalb gekennzeichneter Wege erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr.

Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

 

8. Fremdleistungen

Leistungen von Drittanbietern (z. B. Bike Guides, geführte Wanderung, sonstige Freizeitangebote) sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Für diese Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.

 

9. Rückvergütung

Ein Anspruch auf Rückvergütung, Ersatz oder Verlängerung der Gültigkeit besteht nicht.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Schlechtwetter
  • Betriebsunterbrechungen
  • eingeschränktem Betrieb
  • vorzeitiger Abreise 

Allfällige Rückvergütungen erfolgen ausschließlich auf freiwilliger Basis.

 

10. Online-Tickets

Für Online-Tickets gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Anbieters. Mit Einlösung vor Ort gelten diese AGB ergänzend.

 

11. Gesetzliche Einschränkungen / höhere Gewalt

Behördliche Vorschriften, außergewöhnliche Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen) können den Betrieb einschränken oder unmöglich machen. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.

 

12. Missbrauch

Tickets sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Jede missbräuchliche Verwendung führt zum sofortigen Entzug des Tickets sowie zur Einhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

13. Ersatz bei Verlust oder Defekt

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz verlorener oder beschädigter Tickets.

Ein Ersatz kann ausschließlich auf freiwilliger Basis und gegen Bearbeitungsgebühr erfolgen.

 

14. Betriebszeiten

Es gelten die veröffentlichten Betriebszeiten.

Außerhalb der Betriebszeiten erfolgt die Nutzung des gesamten Geländes auf eigene Gefahr. Es finden keine Sicherungs- oder Kontrollmaßnahmen statt.

Außerhalb der Betriebszeiten können Wartungsarbeiten, Bauarbeiten oder sonstige Maßnahmen durchgeführt werden. In dieser Zeit bestehen erhöhte Gefahren, insbesondere durch Fahrzeuge, Maschinen oder ungesicherte Bereiche.

 

15. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Eine Haftung besteht ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Betreiber.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von: 

  • Bike Trails
  • Wanderwegen
  • Waldrutschen
  • sonstigen Anlagen 

wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für persönliche Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen.

 

16. Rettungs- und Bergungskosten

Im Falle von Unfällen, Bergungen oder Rettungseinsätzen werden sämtliche anfallenden Kosten (insbesondere Bergung, Transport, medizinische Erstversorgung) dem Verursacher bzw. dem Nutzer in Rechnung gestellt.  Diese Kosten sind nicht im Ticketpreis enthalten.

 

17. Mitnahme von Ausrüstung

Die Mitnahme von Sportgeräten (insbesondere Fahrrädern) erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

Beim Ein- und Aussteigen sowie beim Transport ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

18. Aufsichtspflicht

Eltern und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Minderjährige zu beaufsichtigen.

Die Nutzung der Anlagen durch Minderjährige erfolgt auf Verantwortung der Aufsichtsperson.

 

19. Datenschutz

Mit dem Erwerb eines Tickets stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Kontrollzwecken sowie zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung zu. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

20. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Ehrwalder Wettersteinbahnen Betriebs GmbH.

 

21. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB sind jederzeit möglich und treten mit Veröffentlichung in Kraft.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

BEST WP THEME

All Demos Included

All Demos Included with this amazing WordPress Theme you will have everything you need to create a memorable and enchanting online presence. Start create your dream site today.

Our team delivers reliable solutions tailored to your specific needs. We prioritize quality and customer satisfaction in every project.

Address :

Info :